Vom Arbeitsamt gefördertes Coaching

Wichtig:

Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Die Grundlage für die Gewährung von Förderungen ist die jeweilige Gesetzes- und Verordnungslage, über die Ihnen Ihre Arbeitsagentur verbindliche Auskünfte geben kann und die sich teilweise schnell ändert. Über Hinweise zu veralteten Angaben bin ich in diesem Zusammenhang dankbar, da ich die entsprechenden Informationen auch überwiegend von meinen Kunden bekomme.

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ein Coaching durch die Agentur für Arbeit finanziert wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die durch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin nach Ermessen gewährt wird. Als Bezeichnung habe ich auf den entsprechenden Formularen schon Coaching, Berufsbezogenes Coaching oder Individualcoaching gelesen.

Anlässe für die Gewährung dieser Leistung können sein:

  • Berufliche Neuorientierung bei Bezug des Arbeitslosengeldes I (Arbeitslosigkeit)
  • Berufliche Neuorientierung bei drohender Arbeitslosigkeit
  • Qualifizierung älterer Arbeitnehmer, um sie in der Erwerbstätigkeit zu halten
  • Existenzgründung aus der (drohenden) Arbeitslosigkeit

Beantragung

Um eine solche Leistung zu beantragen, sprechen Sie am besten direkt Ihren Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur an.

Leistungsumfang

Da bei einem Coaching, das durch die Agentur für Arbeit bezahlt wird, das Budget von Anfang an fest steht und eine soziale Indikation vorliegt, biete ich Ihnen für das zur Verfügung stehende Budget ein festes Sitzungskontingent zu einem bis zu 10% reduzierten Preis in Abhängigkeit von der Budgethöhe an. Näheres dazu kläre ich gern mit Ihnen im persönlichen Vorgespräch, wenn Ihr Sachbearbeiter signalisiert hat, dass die Leistung gewährt wird.

Wichtig:

Die Agentur für Arbeit sollte die Gewährung der Leistungen nicht an einen Vermittlungserfolg knüpfen. Es können von der Agentur für Arbeit unterschiedliche Arten von Leistungen gewährt werden, manche davon werden erfolgsabhängig vergütet. Meine Leistung ist Coaching, nicht Arbeitsvermittlung, daher kann ich entsprechende Aufträge, die an einen Vermittlungserfolg gebunden sind, nicht annehmen.

Abrechnung

Auch, wenn das Coaching durch die Agentur für Arbeit finanziert wird, rechne ich direkt mit Ihnen ab (und nicht mit der Agentur). Wenn die Leistung gewährt wurde, können Sie meine Rechnungen bei der Agentur für Arbeit zur Erstattung einreichen. Sollten Sie sich vor Leistungszusage für eine Aufnahme der Zusammenarbeit mit mir entscheiden, liegt das Risiko, dass die Agentur für Arbeit die Leistung möglicherweise nicht gewährt, bei Ihnen.